Zuschüsse
Zuschüsse sind in der Regel nicht zurückzahlbare Finanzierungshilfen zur Realisierung Ihres Gründungsvorhabens. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine Auflistung aller relevanten Finanzierungshilfen finden Sie im Folgenden.
Die Top 6 Zuschüsse für Gründungsvorhaben:
Gründerstipendium NRW
Im Rahmen des Gründerstipendiums bekommen Sie als Gründer die Möglichkeit, für die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee, im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen, einen einjährigen Zuschuss von 1000 Euro monatlich zu erhalten, wenn Sie Ihre Idee in NRW umsetzen möchten.
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Beratungsprogramm Wirtschaft
Existenzgründer haben während der Vorbereitung Ihres Geschäftsvorhabens einen hohen Beratungsbedarf, der oftmals nicht nur durch kostenlose Beratungsangebote abgedeckt wird.
Im Rahmen des Beratungsprogramm Wirtschaft erhalten Existenzgründer vor der Gründung einen Teil der Kosten für externe Beratungsdienstleistungen zur Entwicklung, der Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten erstattet.
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Im Rahmen des Beratungsprogramm Wirtschaft erhalten Existenzgründer vor der Gründung einen Teil der Kosten für externe Beratungsdienstleistungen zur Entwicklung, der Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten erstattet.
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Gründungszuschuss
Sie möchten gerne aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und besitzen einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I?
Über den Gründungszuschuss, den Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen können, erhalten Sie unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen einen Gründungszuschuss zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten und sozialen Abgaben.
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Über den Gründungszuschuss, den Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen können, erhalten Sie unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen einen Gründungszuschuss zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten und sozialen Abgaben.
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Einstiegsgeld
Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten im Rahmen der Existenzgründung zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten vom Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen weitere finanzielle Hilfen. Ergänzend zum Arbeitslosengeld II wird, bei positiver Prüfung der Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzeptes, ein sogenanntes Einstiegsgeld gezahlt.
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Förderung unternehmerischen Know-hows
Nicht nur Jungunternehmer, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, sondern auch Bestandunternehmen, die länger als zwei Jahre am Markt sind und insbesondere die Unternehmen, welche in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, haben einen hohen Beratungsbedarf.
Gehören Sie dazu? Auch Sie haben die Möglichkeit kostenpflichtige externe Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, welche finanziell gefördert werden.
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Gehören Sie dazu? Auch Sie haben die Möglichkeit kostenpflichtige externe Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, welche finanziell gefördert werden.
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Meistergründungsprämie NRW
Sie möchten sich als Handwerksmeisterin bzw. Handwerksmeister selbständig machen? Für eine Betriebsneugründung, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung, können Sie von der Meistergründungsprämie NRW profitieren. Hierzu stellt das Land NRW einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.500 Euro zur Verfügung.
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Zuschüsse für Gründungen aus der Hochschule:
EXIST-Gründerstipendium
Hochschulabsolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter aufgepasst! Sie haben eine eine innovative Geschäftsidee? Diese spiegelt sich technologieorientiert im produzierenden Gewerbe oder als wissensbasierte Dienstleistung wieder?
Dann haben Sie im Rahmen des EXIST-Gründerstipendiums die Möglichkeit einen Zuschuss für die Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, möglichen Sachausgaben und eines Coachings zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Dann haben Sie im Rahmen des EXIST-Gründerstipendiums die Möglichkeit einen Zuschuss für die Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, möglichen Sachausgaben und eines Coachings zu erhalten.
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EXIST-Forschungstransfer
Sie sind ein Forscherteam und möchten aus der Hochschule bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung heraus ein besonders anspruchsvolles und technologieorientiertes Gründungsprojekt auf die Beine stellen?
Über den EXIST-Forschungstransfer erhalten Sie in zwei Förderphasen, Zuschüsse zur Finanzierung der Sach- und Personalausgaben sowie für Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
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Über den EXIST-Forschungstransfer erhalten Sie in zwei Förderphasen, Zuschüsse zur Finanzierung der Sach- und Personalausgaben sowie für Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
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Start-up Transfer.NRW
Sie sind Absolvent oder Wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Hochschule? Ihr Projekt steckt in der Gründungsphase und befasst sich mit einer technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovation?
Über den Zuschuss des Start-up Transfer.NRW können sowohl Personal-, Material und Gemeinausgaben als auch alle Ausgaben, die im Zusammenhang der Weiterentwicklung des Businessplans bzw. Unternehmenskonzeptes stehen, gedeckt werden.
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Über den Zuschuss des Start-up Transfer.NRW können sowohl Personal-, Material und Gemeinausgaben als auch alle Ausgaben, die im Zusammenhang der Weiterentwicklung des Businessplans bzw. Unternehmenskonzeptes stehen, gedeckt werden.
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Zuschüsse für gewerbliche Unternehmen
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – Beratung
Ihr Unternehmen hat sich in den letzten fünf Jahren erfolgreich entwickelt? Sie möchten nun weitere strategische Schritte einleiten und benötigen hierzu eine umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische oder technische Beratungen?
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm vom Land NRW fördert diese Art von Beratungsdienstleistungen und kann Sie mit einem entsprechenden Zuschuss unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm vom Land NRW fördert diese Art von Beratungsdienstleistungen und kann Sie mit einem entsprechenden Zuschuss unterstützen.
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